
MARINA 313
Saison 2026

HAFENORDNUNG DER MARINA313
Betreiber:
unicBOATSERVICE FRANCE SARL
4 Route du Port
67850 Offendorf
Gültig ab: 01.06.2026
§ 1 Betreiber und Hausrecht
Die Marina313 wird durch die unicBOATSERVICE FRANCE SARL betrieben.
Der Betreiber übt auf dem gesamten Gelände der Marina313 das Hausrecht aus. Dieses wird durch den Betreiber selbst oder durch beauftragte Personen, insbesondere den Hafenmeister, wahrgenommen.
Den Anweisungen des Hafenmeisters und des sonstigen Aufsichtspersonals ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Hafenordnung gilt für das gesamte Gelände der Marina313, insbesondere für:
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Hafenbecken
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Steganlagen
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Liegeplätze
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Parkplätze
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Verkehrsflächen
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Sanitäranlagen
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Gastronomiebereiche
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Werkstatt- und Lagerflächen
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Grünanlagen
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sonstige Nebenflächen
Zusätzlich gelten sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, wasserrechtliche Bestimmungen, Umweltvorschriften sowie behördliche Anordnungen.
§ 3 Zugang zum Hafengelände
Öffentlich zugänglich sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Bereiche der Marina313.
Steganlagen, Liegeplätze, Werkstattbereiche, Lagerflächen und Betriebsräume dürfen ausschließlich von berechtigten Personen betreten werden.
Der Betreiber oder der Hafenmeister entscheidet über die Zugangsberechtigung.
§ 4 Familienangehörige, Gäste und Besucher
Nicht als Gäste oder Besucher gelten:
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Ehepartner des Liegeplatzinhabers
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eingetragene Lebenspartner
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Lebensgefährten
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eigene Kinder
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Adoptivkinder
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im gemeinsamen Haushalt lebende minderjährige Kinder
Diese Personen dürfen die Marina313 ohne Registrierung und ohne Tagespass nutzen.
Als Gäste oder Besucher gelten sämtliche anderen Personen, die keinen eigenen Liegeplatzvertrag in der Marina313 besitzen und das Hafengelände auf Einladung oder mit Zustimmung eines Liegeplatzinhabers betreten.
Besucher und Gäste müssen sich vor oder unmittelbar nach Betreten des Hafengeländes über die Internetseite der Marina313 registrieren und den jeweils gültigen Tagespass erwerben.
Der Liegeplatzinhaber ist verpflichtet, seine Gäste über diese Regelung zu informieren.
Der Liegeplatzinhaber haftet für das Verhalten seiner Gäste wie für eigenes Verhalten.
§ 5 Nutzung der Liegeplätze
Die Nutzung eines Liegeplatzes erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gültigen Liegeplatzvertrages oder durch ausdrückliche Zuweisung durch den Hafenmeister.
Eine Untervermietung, Überlassung oder Weitergabe des Liegeplatzes an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers unzulässig.
Die gewerbliche Nutzung eines Liegeplatzes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
§ 6 Zuweisung und Wechsel von Liegeplätzen
Liegeplätze werden ausschließlich durch den Hafenmeister zugewiesen.
Der Betreiber ist berechtigt, Liegeplätze aus betrieblichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen neu zu vergeben oder zu tauschen.
In dringenden Fällen ist der Hafenmeister berechtigt, Boote auf Kosten und Gefahr des Eigentümers zu verholen.
§ 7 Sicherheit und Verhalten im Hafen
Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass Personen, Boote, Anlagen und Umwelt nicht gefährdet werden.
Im gesamten Hafenbereich sind verboten:
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Schwimmen
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Baden
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Tauchen
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Angeln
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Wassersportaktivitäten im Hafenbecken
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Verunreinigung des Gewässers
Boote sind fachgerecht und sturmsicher zu vertäuen.
Das Betreten fremder Boote ist nur mit Zustimmung des Eigentümers oder des Hafenmeisters gestattet.
§ 8 Camping, Grillen und offenes Feuer
Das Campen, Zelten oder Aufstellen sonstiger Übernachtungsmöglichkeiten ist auf dem gesamten Gelände der Marina313 untersagt.
Ausgenommen hiervon sind die von der Marina313 ausgewiesenen Campingstellplätze. Die Nutzung dieser Stellplätze ist ausschließlich nach vorheriger Reservierung und Bestätigung durch den Betreiber zulässig. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
Grillen und offenes Feuer sind ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Der Betreiber kann die Nutzung dieser Bereiche jederzeit einschränken oder untersagen.
Ausgenommen hiervon sind die von der Marina313 ausgewiesenen Campingstellplätze. Die Nutzung dieser Stellplätze ist ausschließlich nach vorheriger Reservierung und Bestätigung durch den Betreiber zulässig. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Der Betreiber ist berechtigt, Reservierungen aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.
§ 9 Ruhezeiten
Die Nachtruhe gilt täglich von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
Während dieser Zeit sind sämtliche störenden Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Partys, Musikveranstaltungen oder sonstige Lärmbelästigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
§ 10 Steganlagen und Wege
Steganlagen, Rettungswege und Verkehrsflächen sind jederzeit freizuhalten.
Das Lagern von Gepäck, Fahrrädern, Werkzeugen, Teppichen, Baumaterialien oder sonstigen Gegenständen auf Stegen und Wegen ist nicht gestattet.
Autoreifen dürfen nicht als Fender verwendet werden.
§ 11 Externe Dienstleister und Fremdfirmen
Arbeiten an Booten durch externe Dienstleister oder Fremdfirmen sind vor Beginn beim Hafenmeister anzumelden.
Beauftragt ein Liegeplatzinhaber externe Unternehmen oder Dienstleister mit Arbeiten an seinem Boot innerhalb der Marina313, ist hierfür eine Infrastruktur- und Ausfallentschädigung in Höhe von 20 % des jeweiligen Rechnungsbetrages an die Marina313 zu entrichten.
Diese Regelung gilt nicht für Dienstleistungen, die von der Marina313 oder der unicBOATSERVICE FRANCE SARL selbst nicht angeboten werden.
Der Betreiber ist berechtigt, externe Dienstleister aus organisatorischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzulehnen.
Der Liegeplatzinhaber haftet für sämtliche durch seine Dienstleister verursachten Schäden.
§ 12 Zugangscode und Schlüssel
Zugangscodes, Schlüssel und sonstige Zugangsmittel sind vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
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Besucher
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Gäste
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Dienstleister
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Handwerksbetriebe
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Lieferanten
Der Liegeplatzinhaber haftet für sämtliche Schäden oder Sicherheitsverstöße, die durch eine unberechtigte Weitergabe entstehen.
Bei Verstößen kann der Betreiber Zugangsdaten sperren und neu vergeben.
§ 13 Parkordnung
Im gesamten Hafengebiet gilt die Straßenverkehrsordnung.
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Das Parken ist insbesondere verboten auf:
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Grünflächen
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Zufahrten
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Rettungswegen
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Steganlagen
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Gehwegen
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Betriebsflächen
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters entfernt werden.
Trailer dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen und nach Zustimmung des Hafenmeisters abgestellt werden.
§ 14 Ver- und Entsorgung
Die Marina313 stellt nach Verfügbarkeit folgende Leistungen bereit:
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Strom
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Wasser
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Internet
Die Nutzung erfolgt nach den jeweils gültigen Preislisten.
Die Entsorgung von Hausmüll hat ausschließlich über die vorgesehenen Einrichtungen zu erfolgen.
Die Entsorgung von Öl, Bilgenwasser, Farben, Lösungsmitteln, Batterien oder sonstigen umweltgefährdenden Stoffen ist ausschließlich nach Absprache mit dem Hafenmeister zulässig.
§ 15 Sanitäre Anlagen
Die sanitären Anlagen stehen ausschließlich berechtigten Nutzern der Marina313 zur Verfügung.
Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
Beschädigungen sind unverzüglich dem Hafenmeister zu melden.
§ 16 Gebühren und Zahlungsverzug
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus den veröffentlichten Preislisten der Marina313.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen.
Darüber hinaus behält sich der Betreiber sämtliche gesetzlichen Rechte, insbesondere Zurückbehaltungs- und Pfandrechte nach geltendem Recht vor.
§ 17 Haftung
Die Marina313 stellt ausschließlich Liegeplätze und Infrastruktur zur Verfügung.
Eine Bewachung oder Verwahrung von Booten, Fahrzeugen, Trailern oder sonstigen Gegenständen erfolgt nicht.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Der Liegeplatzinhaber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
§ 18 Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Hafenordnung kann der Betreiber insbesondere:
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Verwarnungen aussprechen
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Hausverbote erteilen
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Zugangscodes sperren
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Boote oder Fahrzeuge verholen lassen
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Liegeplatzverträge außerordentlich kündigen
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hafenordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen dieser Hafenordnung treten mit ihrer Veröffentlichung oder ihrem Aushang in Kraft.
Mit Abschluss eines Liegeplatzvertrages oder Nutzung der Marina313 erkennt der Nutzer diese Hafenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
Offendorf, den 01.06.2026
Marina313
unicBOATSERVICE FRANCE SARL
4 Route du Port
67850 Offendorf